Hinweisgeberschutzgesetz
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
in der IFB ist es uns ein Anliegen, von etwaigen Verstößen gegen Gesetzte oder interne Regelungen zu
erfahren und diesen auch nachzugehen. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Personen, die auf
Missstände hinweisen, Schutz vor Repressalien.
Dabei möchten wir, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat,
etwaige Verstöße zu melden, ohne Gefahr zu laufen, sich selbst Risiken aussetzten.
Hinweisgeberin und Hinweisgeber können also zum Beispiel melden:
• Verstöße, die strafbewehrt sind
• Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit
oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht
• bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene,
die in § 2 HinSchG einzeln benannt werden, u.a.:
- Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung
- Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit
- Vorgaben zum Umweltschutz
- Datenschutz
Wir erhalten hierzu Unterstützung von einer externe Meldestelle.
Dort können Hinweise anonym abgegeben werden. Sie sind nicht verpflichtet,
Angaben zu ihrer Person zu machen. Falls Sie trotzdem Angaben zu Ihrer Person machen,
wird Ihnen vollständige Anonymität gewährleistet.
Die Meldestelle ist auf verschiedenen Wegen erreichbar:
Postalisch:
Datenschutzbüro Gaß und Gimbel
Bernsdorfer Straße 10 · 01945 Ruhland
Digital:
https://ifb-stiftung.hinweis.digital
Telefonisch: 035752 - 940 790
Zunächst erhalten die Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewerten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der externen Meldestelle Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen
insbesondere von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf
einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchung des Falls durchgeführt.
Anschließend werden die Untersuchungsergebnisse bewertet. Informationen über den Bearbeitungsstatus
Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen mitgeteilt.